Expertentipp im Erftkurier am 18.01.2015

Das "Bestellerprinzip für Mietimmobilien"

Haben Sie schon vom neuen „Bestellerprinzip“ gehört? Es handelt sich um einen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) entwickelten Gesetzentwurf, der im 2. Quartal 2015 verabschiedet werden soll.

Dieses Gesetz beabsichtigt die Umsetzung dessen, was der Koalitionsvertrag vorsieht. Die eigentliche Idee ist, dass sowohl Vermieter als auch Mieter als Auftraggeber auftreten können und dem entsprechend für die Maklerleistung zahlen müssen.

Bis jetzt ist es häufig so, dass Vermieter die Maklergebühren auf die Mieter abwälzen, obgleich sie selbst den Makler beauftragt hatten. Doch wer die Musik bestellt, soll sie auch bezahlen, oder?

In großen Ballungszentren, wo es (leider!) zu Massenbesichtigungen kommt, wo Makler lediglich den Mangel verwalten, um beim Mieter schlichtweg abzukassieren, ist ein Ausgleich an Gerechtigkeit längst fällig!

Die Umsetzung des neuen Gesetzes müsste allerdings noch einmal überdacht werden. Nach dem derzeitigen Entwurf soll der Makler vom Wohnungssuchenden nur dann die Zahlung eines Entgelts verlangen dürfen, wenn der Makler vom Mieter in Textform einen Suchauftrag erhält. Soweit so gut, aber es geht noch weiter: Gleichzeitig soll der Makler nur zu diesem Zweck den Auftrag zum Angebot einer Wohnung im Sinne des § 6 Abs. 1 WoVermRG vom Vermieter eingeholt haben.

Der zweite Teil dieses Entwurfes ist heftig in die Kritik geraten. In der Praxis dürfte der Makler einem Wohnungssuchenden keine Wohnung aus seinem Objektbestand anbieten. Und: Der Vermieter muss immer die Provision zahlen. Damit ist ein echtes Bestellerprinzip nicht mehr möglich. Hier ist die Politik deutlich gefordert.

Bei uns in Grevenbroich empfehle ich den Vermietern schon seit Jahren die Übernahme der Maklergebühr. Dabei sichert sich der Vermieter Vorteile: Ein für den Mieter courtagefreies Angebot erzielt ein Vielfaches an Nachfrage. Die Leerstandszeiten verkürzen sich somit erheblich. Mieter sind ohnehin durch Kosten für Umzug, die Hinterlegung einer Mietsicherheitskaution sowie Änderung oder Ergänzung der Einrichtung finanziell belastet. Nicht immer können sie weitere Kosten bezahlen.

Die Dienstleistung, die ein engagierter Makler außerhalb der großen Ballungszentren leistet, ist wertig. Es ist nun mal nicht jedermanns Sache, sich mit Telefonaten noch spät am Abend oder am Wochenende zu beschäftigen. Auch leistet der Makler allen Beteiligten gute Dienste, wenn er in Vorgesprächen herausfindet, ob die Vorstellungen des Mieters und die des Vermieters überhaupt zueinander passen. Die Besichtigungstermine kosten Zeit. Nicht zu vergessen ist die Prüfung der Solvenz der Mietinteressenten, damit dem Vermieter kein finanzieller Schaden droht. Die Gestaltung des Mietvertrages gehört abschließend selbstverständlich dazu, eine Übergabe der Wohnung mit Abnahmeprotokoll erweitert den Service. Mit einem kompetenten Immobilienprofi fährt man daher als Vermieter sicher und günstig.

Christiane Neukirchen
Immobilienmaklerin (SGD)

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