Widerrufsbelehrung

Wundern Sie sich, warum Sie neuerdings einen Maklervertrag, eine Widerrufsbelehrung und AGB's bestätigen müssen, obwohl Sie nur Infos oder ein Exposé oder einen Besichtigungstermin haben möchten?

Seit dem 13. Juni 2014 sind auch wir als Immobilienmakler gesetzlich verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht zu belehren. Ganz ähnlich wie online-Händler dies tun in Internetshops oder auf virtuellen Marktplätzen.

Erschrecken Sie bitte nicht!

Hier wird das Wort "Maklervertrag" auftauchen, nur weil Sie uns z.B. eine Anfrage über das Internet gesandt haben.

Wir versichern Ihnen:

Die Informationen zur Immobilie, die Besichtigungen, Beratungen und das Exposé bleiben wie gehabt kostenfrei für Sie.
Eine Maklerprovision zahlen Sie nur, wenn dies im Angebot ausgewiesen ist und Sie tatsächlich diese Immobilie erwerben.

Wie gehen wir vor?

Wenn Sie telefonisch oder über das Internet anfragen, senden wir Ihnen zunächst eine sogenannte Widerrufsbelehrung.

Hier sollen Ihre Rechte als Verbraucher gestärkt werden.

Nach der Belehrung haben Sie 14 Tage Zeit, den Maklervertrag zu widerrufen.

Demnach müssten wir 14 Tage warten, bis wir Ihnen Informationen oder einen Besichtigungstermin zukommen lassen können.

Sie entscheiden!

Wenn Sie gar nichts tun, erhalten Sie nach Ablauf der Widerrufsfrist die gewünschten Informationen.

Oder Sie warten nicht 14 Tage und erklären uns Ihr Einverständnis, dass wir sofort mit der Maklerleistung beginnen sollen.

Kompliziert?

Nein.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an!

Telefon: 02182- 578 55 00

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Sie erreichen uns:

Telefon 02182 / 578 5500
Telefax 02182 / 578 5501

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